Denn Dienstunfähig ist nicht gleich Berufsunfähig
Bei Dienstunfähigkeit liegt nicht automatisch auch eine Berufsunfähigkeit vor und der Versicherte würde aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Zahlungen erhalten
Darum Dienstunfähigkeitsversicherung
Für Beamte die erste Wahl.
In den ersten ca. 5 Dienstjahren, als Beamte/r auf Widerruf und Beamter auf Probe besteht kein Anspruch auf staatliche Mindestversorgung. Im Durchschnitt tritt eine Dienstunfähigkeit nicht erst nahe der Pension ein, sondern im Durchschnitt bereits zwischen dem 46. und 48. Lebensjahr. Somit haben auch Beamte die sogenannte Versorgungslücke.
Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen wäre falsch. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung unterwirft sich klar nach der Anordnung des Dienstherrn zur Dienstunfähigkeit, dies ist im Unterschied zur BU der Auslöse der Zahlungen durch die Versicherungsgesellschaft.
Neben Tätigkeiten wie Polizei und Feuerwehr, mit erhöhtem Risiko, gibt es viele reine Bürojobs in der Verwaltung. Da heutzutage die Mehrzahl der Ursachen von Berufs- oder Dienstunfähigkeit im Bereich der psychische Erkrankungen, Erkrankungen an Skelett- und Bewegungsapparat sowie Krebserkrankungen liegen, gibt es auch bei Bürotätigkeiten ein ernst zu nehmendes Risiko der Dienstunfähigkeit.
