Arbeitkraftabsicherung
Auf dieser Seite geben wir einen Überblick über die Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Für viele Berufe die erste Wahl.
Nach der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente 2001 steht für den Fall, dass ein Arbeitnehmer nur aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, nur noch die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung – wenn Sie diese denn dann bekommen.
Die Prüfung, ob Sie Anspruch haben, ist recht einfach: Können Sie mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente. Können Sie nur zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen Sie die halbe Rente. Können Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente.
Das Prinzip des Einfachen wird auch bei der Definition von Arbeit weitergeführt. Das „Arbeiten“, von dem hier die Rede ist, hat nämlich erst mal gar nichts mit Ihrem Beruf zu tun. Viel mehr ist hier Arbeit in der allgemeingültigsten Form gedacht. Ein Chirurg mit aufgrund eines Nervenleidens zitternden Händen kann theoretisch ja noch als Produktionshelfer arbeiten. Sie können sich daher sicher vorstellen, wie schwierig es ist, hier überhaupt eine Leistung zu erhalten.


Dienstunfähigkeitsversicherung
Vater Staat hilft nur bedingt
Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Mindestversorgung durch Ihren Dienstherren. Hier bleibe nur die Grundversorgung (in der Regel Sozialhilfeniveau) durch die Rentenversicherung. Auch beim Beamten auf Lebenszeit besteht bei Dienstunfähigkeit eine Versorgungslücke. Diese ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Es gilt jedoch weitgehend:
Das Mindestruhegehalt ist entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) oder mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) gesetzlich festgelegt. Dabei wird das höhere Mindestruhegehalt aus den zwei Berechnungsgrundlagen gewählt.
Es kann also zu Einbußen von der Hälfte der bisherigen Bezüge kommen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist also dringend angeraten
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Der Unterschied zwischen der BU und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Zahlung der Gesellschaft daran geknüpft, dass Sie Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit z.B. zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert im Unterschied dazu die grundsätzliche Erwerbstätigkeit ab. Sie wird gezahlt, wenn der Versicherte z.B. nicht mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeine Arbeit ausüben kann. Daher ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine gute Basisabsicherung für diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kostenintensiv ist, oder deren Beruf nicht versicherbar ist.


Grundfähigkeitenversicherung
Z.B. wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist
Um problemlos durch den Alltag zu kommen, bedarf es einer ganzen Reihe von Fähigkeiten. Sie müssen Dinge anfassen, vor dem Schreibtisch sitzen, dorthin laufen, Verkehrszeichen sehen, die Kollegen hören usw. Der Verlust bereits nur einer dieser Fähigkeiten schränkt uns spürbar ein. Im Extremfall können wir nicht mehr arbeiten. Bereits jeder Fünfte scheidet vor Rentenbeginn gesundheitlich bedingt aus dem Berufsleben aus. Dies kann immense finanzielle Folgen mit sich ziehen.
Für die Grundfähigkeitsversicherung spricht:
✓ niedrige monatliche Kosten
✓ einfache Beweisbarkeit und Eindeutigkeit der eingeschränkten Grundfähigkeit
✓ Wegfall der 50-Prozent-Regelung (wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung)
✓ Leistungsauszahlung auch, wenn der Beruf noch ausgeübt werden kann