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Erwerbs­unfähigkeit­ absichern

Wir helfen Ihnen, sich gegen Erwerbs­unfähigkeit
optimal abzusichern.

Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Der Unterschied zwischen der BU-Versicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Um die finanziellen Folgen der Erwerbsunfähigkeit zu mindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, private Versicherungen abzuschließen.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Zahlung der Gesellschaft daran geknüpft, dass Sie Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit z.B. zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert im Unterschied dazu die grundsätzliche Erwerbstätigkeit ab: Sie wird gezahlt, wenn der Versicherte z.B. nicht mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeine Arbeit ausüben kann. Daher ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine gute Basisabsicherung für diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kostenintensiv ist, oder deren Beruf nicht versicherbar ist.

Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Arbeitskraftsicherung für verschiedene Beschäftigungsarten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie zahlt eine monatliche Rente aus, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist das Pendant zur Berufsunfähigkeitsversicherung im öffentlichen Dienst, unterliegt jedoch länderspezifischen Besonderheiten.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Die erste Wahl für viele Berufe

Seit der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente 2001 steht für den Fall, dass ein Arbeitnehmer nur aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, nur noch die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung.
Die Prüfung, ob Sie Anspruch haben, ist recht einfach: Können Sie mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten? Dann erhalten Sie die halbe Rente. Können Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten? Dann steht Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu.

Zu beachten ist, dass „Arbeiten“ in diesem Fall nichts mit Ihrem Beruf zu tun hat: Ein Chirurg mit zitternden Händen kann ja noch als Produktionshelfer arbeiten. Sie können sich also vorstellen, wie schwierig es ist, hier überhaupt eine Leistung zu erhalten.

Dienstunfähigkeits­versicherung

Vater Staat hilft nur bedingt

Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Mindestversorgung durch Ihren Dienstherren. Hier bleibe nur die Grundversorgung durch die Rentenversicherung – in der Regel Sozialhilfeniveau. Auch bei Beamten auf Lebenszeit besteht bei Dienstunfähigkeit eine Versorgungslücke, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt.
In den meisten Fällen gilt:
Das Mindestruhegehalt ist entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) oder mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) gesetzlich festgelegt. Dabei wird aus den zwei Berechnungsgrundlagen das höhere Mindestruhegehalt gewählt.
Es kann also zu Einbußen in Höhe der Hälfte der bisherigen Bezüge kommen – damit ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung dringend angeraten Vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte man sich nicht nur gründlich über die Versicherungsbedingungen informieren, sondern auch professionellen Rat einzuholen.

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Ihre optimale Versicherungslösung

Es ist wichtig, Ihre individuelle Situation und Bedürfnisse zu berücksichtigen, um die richtigen Absicherungsmaßnahmen zu treffen. Dafür ist es sinnvoll, mit einem unabhängigen Versicherungsberater zu sprechen, um eine maßgeschneiderte Absicherungsstrategie zu entwickeln.
Im Einzelfall sollten bei der Betrachtung der Erwerbsunfähigkeit auch folgende Versicherungen und Optionen in Betracht gezogen werden:

  • Eine Grundfähigkeitenversicherung tritt nach einfach beweisbaren und eindeutigen Kriterien auch dann ein, wenn Sie Ihren Beruf noch voll ausüben können – im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz, sollten Sie durch einen Unfall verletzt und dadurch vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig werden. Abhängig von Art und Schwere der Verletzung übernimmt sie in der Regel eine Einmalzahlung oder eine Rente.
  • Auch ein Notfallfonds kann sinnvoll sein, um finanzielle Engpässe zu überbrücken, sollte man unerwartet seinen Job verlieren oder eine längere Krankheitsphase haben.

Als unabhängiger Makler mit Sitz in Augsburg können wir nahezu alle Versicherungswünsche abdecken. Wir erstellen für Sie Versicherungsvergleiche exakt nach Ihren Vorgaben und finden maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse den optimalen Schutz zum günstigen Tarif.

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