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Firmenversicherungen
Betriebliche Risiken gilt es abzusichern – und zwar auch im Interesse der Mitarbeiter. Als Unternehmer haften man nämlich für alle möglichen Schäden. Diese können zum Beispiel durch den laufenden Betrieb, oder aber durch Mitarbeiter verursacht werden. Die Höhe derartiger Schäden sind in der Regel überhaupt nicht kalkulierbar. Die Versicherungen, die man für einen Betrieb abschließen kann, werden dabei unter dem Begriff Firmenversicherungen zusammengefasst.
Zu den Firmenversicherungen zählt unter anderem die Betriebshaftpflichtversicherung. Die beinhaltet unter anderem eine so genannte Betriebs-Inhaltsversicherung. Durch diese sind die Betriebseinrichtung, sowie alle Warenvorräte geschützt, und zwar gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, wie auch gegen so genannte Elementarschäden, wie Erdbeben, Erdrutsch oder Überschwemmungen.
Durch die so genannte Betriebs-Inhaltsversicherung können existenzbedrohende Schäden vermieden werden.
Ebenfalls in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten ist auch eine so genannte Betriebs-Unterbrechung. Diese tritt ein, wenn es zum Beispiel in Folge eines Brandes zu einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit für Wochen oder Monate kommt. Dabei tritt sie auch ein, wenn zum Beispiel eine durch Feuer zerstörte Maschine ersetzt werden muss und wegen Lieferzeit einige Wochen oder Monate der Betriebsablauf unterbrochen wird.
Ebenfalls integrieren kann man eine so genannte Elektronikversicherung.
Die Betriebsunterbrechungs- Versicherung bezahlt dabei dann für die Zeit des Ausfalls eine vorher vereinbarte Leistung. Bei Vertragsabschluss sollte man darauf achten, dass die Deckungssumme in etwa dem durch ein derartiges Ereignis entgangenen Umsatz entspricht.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung ist auch die Firmenrechtsschutzversicherung eine sehr wichtige Versicherungsform. Interessant ist diese vor allem dann wen Mitarbeiter beschäftigt werden. Sie tritt nämlich zum Beispiel auch dann ein, wenn es zu Auseinandersetzungen vorm Arbeitsgericht kommt.
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